Gemäss Verfügung vom 5. Oktober 2006 (und weiterhin gültig gemäss Verfügung vom 21. Juni 2012 und Schreiben vom 2. Juli 2019) der Steuerverwaltung des Kantons Bern ist die Sorgentelefon für Kinder GmbH wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit. Beiträge an unsere Institution können somit von unseren Spendern steuerlich geltend gemacht werden.


Das Sorgentelefon für Kinder ist zu 100 Prozent auf private Spenden angewiesen

Das Sorgentelefon will keine Subventionen. Weder vom Bund noch von den Kantonen. Nur so kann es seine Unabhängigkeit bewahren und den Kindern helfen.

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Spenden auf anderen Wegen (z.B. Kreditkarte, SMS oder Twint) sind leider nicht möglich. Während eines Testbetriebs war das Interesse an diesen zusätzlichen Spendenmöglichkeiten nur gering, zudem bestanden Schwierigkeiten bei der korrekten Zuordnung der Spenden.

Auch im Hinblick auf die zusätzlich entstehenden Kosten haben wir uns entschieden, diese zusätzlichen Spendenmöglichkeiten nicht anzubieten.

 

 

 

 

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